Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der Global Horizon Studios GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Global Horizon Studios GmbH, Am Obstgut 9, 04425 Taucha (nachfolgend „Auftragnehmer“), und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Leistungen im Bereich Webdesign, Grafikdesign, Performance Marketing, Social Media Advertising, Google Ads, Beratung und damit verbundene Dienstleistungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Leistungsbeschreibung und Vertragsschluss
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung, dem Angebot oder dem separaten Leistungsverzeichnis. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, sofern sie nicht schriftlich bestätigt werden.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen, Texte, Bilder, Zugänge und Informationen rechtzeitig zur Verfügung und benennt Ansprechpartner. Verzögerungen oder Mehrkosten infolge fehlender oder verspäteter Mitwirkung trägt der Auftraggeber, sofern der Auftragnehmer die Folgen nicht zu vertreten hat.
4. Vergütung und Zahlung
Die Vergütung richtet sich nach der vereinbarten Honorarvereinbarung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist (in der Regel 14 Tage nach Rechnungsdatum) ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
5. Erbringung und Abnahme
Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und gesondert in Rechnung zu stellen. Die Abnahme hat innerhalb einer angemessenen Frist nach Fertigstellung zu erfolgen. Sie gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung schriftlich rügt und die Rüge begründet.
6. Gewährleistung und Mängel
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistungen die vereinbarte Beschaffenheit haben und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist zur Nacherfüllung berechtigt; schlägt diese fehl oder ist unzumutbar, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
7. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens; die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
8. Urheber- und Nutzungsrechte
Alle vom Auftragnehmer erstellten Leistungen (Konzepte, Entwürfe, Texte, Grafiken, Code, Designs usw.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Nach vollständiger Bezahlung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die vereinbarten Nutzungsrechte ein; der Umfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung erhält der Auftraggeber die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Rechte (in der Regel nicht-exklusiv, zeitlich und räumlich unbeschränkt für die vereinbarten Zwecke). Eine Übertragung von Urheberrechten erfolgt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
9. Kündigung und Rücktritt
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag ohne wichtigen Grund, ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder absichtlich nicht erwirbt. Bei Pauschal- oder Paketpreisen kann eine pauschale Abrechnung vereinbart werden (z. B. ein bestimmter Prozentsatz der Gesamtvergütung).
10. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemie, Streik, behördliche Maßnahmen, Ausfall kritischer Infrastruktur) sind die Parteien von ihren Verpflichtungen für die Dauer und im Umfang der Störung befreit, sofern sie diese nicht zu vertreten haben. Der betroffene Teil hat die andere Partei unverzüglich zu informieren und die Leistung nach Ende der Störung in angemessener Frist nachzuholen.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Global Horizon Studios GmbH. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, den Auftraggeber an dessen Wohnsitz zu verklagen.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.