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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Global Horizon Studios GmbH & Co KG

Die Global Horizon Studios GmbH & Co KG (nachfolgend Global Horizon oder Auftragnehmer genannt), Am Obstgut 9, 04425 Taucha, stellt den Kunden ihre Leistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung.

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
  2. Verbraucher i.S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i.S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i.S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind bis zum Vertragsschluss freibleibend.
  2. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den Kunden. Bei Nichtleistung des Kunden wird Global Horizon eine entsprechend längere Frist zur Bearbeitung des Auftrages eingeräumt. Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch Kündigung durch den Auftragnehmer ist dieser berechtigt, die vollständige Vergütung als Schadensersatz geltend zu machen. Der Auftraggeber hat das Recht, einen geringeren Schaden nachzuweisen als die vertraglich vereinbarte Gesamtsumme.

§ 3 Abnahme/Vollendung

  1. Kunden sind nach Fertigstellung der Dienstleistung innerhalb einer Woche zur Prüfung verpflichtet. Zeigt sich ein Mangel, ist dieser innerhalb einer Woche anzuzeigen. Wird die Anzeige unterlassen, gilt die Dienstleistung als genehmigt. Gleiches gilt, wenn sich ein Mangel nach Abnahme zeigt.
  2. Für gestalterische und konzeptionelle Maßnahmen gewährt der Auftragnehmer dem Kunden 2 Revisionsschleifen. Das heißt, der Kunde kann nach dem ersten Entwurf seines beauftragten Konzeptes diesen Entwurf max. zweimal ändern/anpassen lassen. Ab der dritten Änderung sind diese generell kostenpflichtig und werden auf Stundenbasis zu einem Satz von 130,- Euro (zzgl. MwSt.) abgerechnet. Diese Revisionen verstehen sich ausschließlich als gestalterische und konzeptionelle Maßnahmen und sind klar von Ergänzungen, von Unterseiten/weiteren Inhalten und Artikeln sowie von weiteren Servicedienstleistungen abzugrenzen. Die/das in der Auftragsbestätigung / Leistungsbeschreibung benannte(s) Dienstleistungen/Werk gilt als fixierte Grundlage für die Leistungserbringung und die vereinbarte Vergütung.
  3. Eine Abnahme der/des Dienstleistung/Werkes erfolgt entweder durch die schriftliche Zustimmung des Kunden oder mit Übertragung auf die Domain/Auf das Konto des Kunden. Alternativ gilt die Abnahme nach 2 durchlaufenen Revisionsschleifen als fixiert. Des Weiteren gilt die Abnahme als fixiert, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach der letzten Revision eine Rückmeldung zum Werk erteilt. In einem solchen Fall wird davon ausgegangen, dass das Werk als abgenommen gilt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Zusätzliche Änderungswünsche, die über den ursprünglich definierten Leistungsumfang hinausgehen, werden vom Auftragnehmer auf Stundenbasis zu einem Satz von 130,- Euro (zzgl. MwSt.) berechnet. Dies gilt auch, wenn das im ursprünglichen Auftrag festgelegte Zeitkontingent ausgeschöpft ist oder die zuvor genannte 14-tägige Frist für Rückmeldungen überschritten wurde und die Arbeiten danach wieder aufgenommen werden.
  4. Sonderwünsche, die seitens des Auftraggebers während der begonnenen Entwicklung des Werkes geäußert werden und über den ursprünglich definierten Leistungsrahmen hinausgehen, dürfen vom Auftragnehmer mit bis zu 20% des Auftragsgesamtwertes abgerechnet werden.

§ 4 Leistungsumfang, Auftragsabwicklung

  1. Im Vertrag werden die zu erbringenden Leistungen bezeichnet. Gegenstand des Vertrages sind die Analyse/Konzeption, Gestaltung, Programmierung sowie Implementierung einer Homepage, Webseite, Kampagne mit Ausnahme datenschutzrechtlicher Richtlinien.
  2. Global Horizon ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. Global Horizon ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen können. Andernfalls wird der Kunde spätestens zwei Wochen vor Wirksamwerden einer Änderung hierüber informiert und aufgefordert, Bedenken gegen die geplante Änderung mitzuteilen.
  3. Die Erbringung der Leistung erfolgt im Rahmen der im Vertrag bzw. in Absprache mit dem Kunden festgelegten terminlichen Abschnitte. Stellt der Kunde benötigte Unterlagen für die Auftragsdurchführung nicht rechtzeitig zur Verfügung, entfällt für Global Horizon die Haftung für eventuelle Schäden, die sich aus der Verzögerung für den Kunden ergeben. Die Verzögerung berechtigt Global Horizon, die Leistungserfüllung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Nachfrist hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Global Horizon wird den Kunden unverzüglich über etwaige Verzögerungen beim Projektfortgang und die voraussichtliche Nichteinhaltung eines Termins informieren. Bei solchen Verzögerungen hat der Kunde Global Horizon eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Von Global Horizon vorgeschlagene Änderungen der terminlichen Abschnitte wird der Kunde nur aus berechtigten Gründen zurückweisen.
  4. Gesprächsprotokolle zwischen den Vertragspartnern werden per E-Mail zugänglich gemacht. Sie gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb einer Woche widersprochen wird.
  5. Die Eigentumsrechte an Konzeption, Design und Programmierung bleiben, soweit vertraglich nicht anders geregelt, bei Global Horizon.

§ 5 Copyright, Urheberrecht, Nutzungsrecht

  1. Das Copyright für von Global Horizon erstellte Webseiten/Inhalte liegt bei Global Horizon. Entwürfe in gedruckter oder elektronischer Form dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Global Horizon weder verändert, veröffentlicht noch an Dritte weitergegeben werden.
  2. Global Horizon überträgt dem Kunden nach vollständiger Vergütung das Urheberrecht an den erstellten Webseiten/Kampagnen/Inhalten. Die Urheberrechte an den Entwürfen bleiben im Besitz von Global Horizon. Global Horizon behält sich deren weitere Verwendung vor. Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht.
  3. An Konzepten und Entwürfen der Gestaltungsleistung werden nur Nutzungsrechte eingeräumt. Es werden keine Eigentumsrechte übertragen.
  4. Die Haftung für eventuelle Lizenzrechtsverletzungen liegt einzig beim Kunden. Global Horizon ist verpflichtet, diese Lizenzen bei der Übergabe an den Auftraggeber weiterzuleiten.
  5. Global Horizon ist berechtigt, sämtliche Kundenwerke und Kundenlogos als Referenz anzugeben oder diese zu eigenen Werbezwecken zu verwenden. Sollte dies seitens des Auftraggebers nicht gewünscht oder untersagt werden, ist dies schriftlich zu äußern. Anderweitig bedarf es keinem zusätzlich geäußerten Einverständnis durch den Auftraggeber.

§ 6 Pflichten des Kunden

Die Verantwortung für die vom Kunden gelieferten Leistungsteile zur Erstellung der Homepage/Webseite, Kampagne liegt ausschließlich beim Kunden. Er versichert, dass sie weder strafrechtlich relevante, noch jugendgefährdende oder pornographische Inhalte enthalten und weder Urheber- noch Markenrechte Dritter verletzen. Global Horizon ist berechtigt, soweit sie Verstöße gegen die vorgenannten Vorgaben feststellt, den Kunden um die Überlassung rechtmäßigen Materials zu bitten. Kommt der Kunde dieser Bitte innerhalb einer Frist von 2 Wochen nicht nach, ist Global Horizon zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Kunde hat Global Horizon in diesem Fall alle Kosten für die Erstellung der Homepage/Webseite, Kampagne und übrigen Seiten zu ersetzen.

§ 7 Entgelt und Zahlungsmodalitäten

  1. Das zu leistende Entgelt ergibt sich aus dem Vertrag. Verzögert sich die Auftragsdurchführung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann Global Horizon den offenen Angebotsbetrag verlangen. Die Zahlung der Entgelte erfolgt grundsätzlich per Überweisung oder durch Lastschrifteinzug.
  2. Global Horizon beginnt mit den Leistungen unmittelbar nach der Gutschrift der ersten Lastschrift oder eines sonstigen Zahlungsvorganges. Einmalige Entgelte, das Bereitstellungsentgelt, variable Entgelte sowie Kaufpreise für sonstige Produkte werden mit Erbringung der Leistung oder unmittelbar vor Lieferung eingezogen.
  3. Betreuungsvereinbarungen werden jeweils für die im Vertrag festgelegte Dauer geschlossen. Soweit nicht eine Vertragspartei den Vertrag vor Ablauf dieser Laufzeit kündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr. Weitere Verlängerungen sind uneingeschränkt möglich. Das monatliche Pauschalentgelt für die Betreuung der Webseite wird jeden Monat nach Ablauf des Monats entrichtet.
  4. Bei über das normale Maß hinausgehenden Dienst- und Werkverträgen sind wir berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu fordern. Davon unberührt bleiben Teilleistungen, die auch anteilig bezahlt werden.
  5. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen sind wir auch ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen mit 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen.
  6. Unsere Angebote unterliegen einer Beschränkung hinsichtlich Datentransfer und Speicherplatz. Für den Fall, dass die Beschränkungen überschritten werden, sind wir berechtigt, einen angemessenen Vorschuss zu verlangen. Unsere Preise schließen keine Supportleistungen ein. Nimmt der Kunde technische Supportleistungen in Anspruch, so werden diese gemäß gültiger Preisliste berechnet.
  7. Telefonische Beratung berechnet Global Horizon für jede angefangene halbe Stunde auf Basis des Stundensatzes in Höhe von 130,00€ (zzgl. MwSt.).
  8. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, so sind wir berechtigt, den Zugriff zu dem betreffenden Angebot bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren.
  9. Gegen Forderungen von Global Horizon kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
  10. Die im Rahmen von Marketingaktivitäten für Global Horizon entstandenen Kosten und Werbegebühren werden mit einem Aufschlag von 20% auf den Bruttopreis an Kunden weitergegeben.
  • 10.1 Im Rahmen der Marketing-Pakete kann der Kunde Werbeanzeigen bei Google, sog. Google Ads oder bei Meta Inc. (Facebook & Instagram), TikTok sog. Social Ads (nachfolgend Ads genannt) buchen.
  • 10.2 Die Schaltung und Bezahlung der Ads erfolgt in aller Regel über die eigenen Konten der Kunden. Sollte dies nicht gewährleistet sein und die Kosten durch Global Horizon getragen werden, werden diese zu o.g. Konditionen weiter berechnet.
  • 10.3 Global Horizon kann auf das Ads Budget eine prozentuelle Verwaltungsgebühr erheben. Die Höhe der Verwaltungsgebühr wird dem Kunden vorab bei der Buchung, im Reporting jeweils transparent ausgewiesen.

§ 8 Kündigung, Vertragsbeendigung und Vertragsinhaltsänderung

  1. Global Horizon wird ein außerordentliches Rücktrittsrecht für den Fall eingeräumt, dass das vom Kunden übergebene Material rechtswidrig ist, technisch nicht verwendbar ist oder die Umsetzung nach den Vorgaben des Vertrages für Global Horizon wirtschaftlich ruinös ist.
  2. Eine Kündigung bedarf der Wirksamkeit der Schriftform per Brief oder E-Mail.
  3. Im Rahmen des Betreuungsvertrages ist Global Horizon zu Änderungen seiner vertraglichen Leistungen berechtigt, soweit die Änderungen für den Kunden keine Beeinträchtigung seiner Rechte darstellen. Über entsprechende Änderungen wird der Kunde informiert. Global Horizon ist zu Vertragsänderungen ferner berechtigt, soweit dies wegen veränderter technischer Rahmenbedingungen zur Aufrechterhaltung des Dienstes oder aus geänderten rechtlichen Vorgaben, insbesondere seitens der Gerichte oder der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post erforderlich ist.
  4. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten per Email an seine Email-Adresse oder postalisch mitgeteilt. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb von einem Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Erfolgen die Änderungen zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen.
  5. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGBs nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Andere Mitteilungen der Global Horizon an den Kunden sowie im sonstigen Geschäftsverlauf notwendig werdende Mitteilungen stellt Global Horizon grundsätzlich an die E-Mail-Adresse des Kunden zu. Mitteilungen gelten mit dem Eingang und der damit hergestellten Verfügbarkeit auf dieser Adresse als zugestellt ungeachtet des Datums, an dem der Kunde derartige Nachrichten tatsächlich abruft.

§ 9 Gewährleistung

  1. Global Horizon leistet für Mängel zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Einige kundenspezifische Einstellungen von Global Horizon können online festgelegt werden. Die Übertragung solcher Daten erfolgt auf Gefahr des Kunden ohne Gewähr von Global Horizon über das Internet. Die Mitteilungen sind nach deren Eingang gültig und werden von Global Horizon bis zum Eingang neuer Daten per Internet als verbindlich zur Leistungsdurchführung verwendet. Hierbei auftretende Verzögerungen sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar. Global Horizon gewährleistet eine fehlerfreie Funktionsfähigkeit der erstellten Webseite auf definierten Webservern, Datenbanken und Betriebssystemen, die im Vertrag benannt werden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass für die Darstellung die Verwendung von Software Dritter notwendig ist und deshalb ein Unterschied im Erscheinungsbild besteht.
  2. Sofern Global Horizon die Erfüllung oder die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten ernsthaft und endgültig verweigert, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem Kunden unzumutbar ist, kann der Kunde nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung (s. § 11) statt der Leistung verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  3. Der Kunde kann Herabsetzung der Vergütung, Rückgängigmachung des Vertrages und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkungen bzw. an dessen Stelle tretenden Aufwendungsersatz statt der Leistung wegen eines Mangels erst nach erfolglosem Ablauf einer von ihm bestimmten angemessenen Frist, verbunden mit der Erklärung, dass er nach dem Ablaufe der Frist die Beseitigung des Mangels ablehne, verlangen, wenn nicht die Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
  4. Sofern Global Horizon die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Kunde nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  5. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
  6. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde von Global Horizon nicht.

§ 10 Verjährung

  1. Rechte des Kunden wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme der Webseite. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn Global Horizon grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von Global Horizon zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Die Haftung von Global Horizon nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
  2. Ansprüche von Global Horizon auf Vergütung verjähren in fünf Jahren.

§ 11 Haftungsbeschränkung

  1. Global Horizon hat bei der Gestaltung der Dienstleistung alle gestalterischen und ästhetischen Freiheiten, wobei sie aber die wirtschaftlichen Interessen des Kunden zu berücksichtigen hat. Global Horizon erstellt die Dienstleistung mit Ausnahme der vom Kunden gelieferten Elemente.
  2. Global Horizon haftet nur für Schäden, die von Global Horizon, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Nicht betroffen hiervon sind datenschutzrechtliche Aspekte, sowie auf der Seite eingearbeitete AGBs. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche.
  3. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Kardinal- oder wesentlichen Vertragspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen.
  4. Gegenüber Unternehmern haftet Global Horizon bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
  5. Für die vom Kunden erhaltenen Unterlagen, Bilder und Informationen, die Global Horizon zur Gestaltung eines individuellen Webauftrittes übergeben wurden, kann Global Horizon nicht für den Verlust oder die Beschädigung haftbar gemacht werden. Macht das vom Kunden übergebene Material die Erstellung einer Webseite unmöglich, haftet Global Horizon nicht für daraus entstandene Schäden.
  6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Personenschäden des Kunden und zugesicherten Eigenschaften. Soweit die Haftung wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 12 Datenschutz und Umgang mit Daten

  1. Global Horizon weist gemäß §33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister von Global Horizon im notwendigen Umfang weitergeleitet werden. Ansonsten werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde einwilligt oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht.
  2. Soweit Daten an Global Horizon – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Die Server von Global Horizon werden regelmäßig gesichert. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an Global Horizon zu übermitteln.
  3. Der Kunde ist für alle von ihm, über seine Zugangskennung oder von Dritten über seine von Global Horizon produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch Global Horizon findet nicht statt.
  4. Weitere Aspekte entnehmen Sie bitte den Datenschutzerklärung von Global Horizon.

§ 13 Virenschutz und Sicherheit

  1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er eigene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen sollte, um Schäden durch Viren oder andere rechts- oder sittenwidrige Daten zu verhindern. Derartige Maßnahmen sind über die zum Schutz des eigenen Gefahrenbereichs von Global Horizon gegen unbefugten Zugriff Dritter eingerichtete Schutzmechanismen hinaus nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, jede missbräuchliche Nutzung des E-mail-Dienstes zu unterlassen, insbesondere keine Computerviren oder andere bösartige Software anzubieten, zu übertragen oder zu deren Übersendung aufzufordern oder sonstige Anwendungen auszuführen, die zu Beschädigungen der Systeme des Anbieters, seiner Netze oder anderer Netze führen oder führen können. Der Kunde verpflichtet sich Daten vor dem Hochladen ins Netz auf Viren zu prüfen und nur geprüfte Dateien auf den Server zu bringen.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, nur Software zu verwenden, die die Sicherheit der Server und Dateninhalte nicht beeinträchtigen.
  4. Global Horizon behält sich vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden. Global Horizon behält sich das Recht vor, das Angebot des Kunden ohne Vorwarnung zu sperren, falls der Kunde sonstige Programme im Rahmen seines Angebots arbeiten lässt, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen.
  5. Der Kunde verpflichtet sich, das persönliche Passwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Er stellt Global Horizon von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Außer diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Webhosting-Verträge in der beim Vertragsschluss gültigen Fassung.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Leipzig, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen von Global Horizon oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.